Schutzkonzept

Eine wichtige rechtliche Grundlage ist für uns das am 20. November 1989 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonventionen – UN-KRK). Die UN-KRK legt wesentliche Standards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen fest und nominiert eigenständige Förder- und Partizipationsrechte der Kinder und Jugendlichen.

Wir haben ein Schutzkonzept formuliert, dass die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen sowie den präventiven Kinder-, Jugend- und Mitarbeiterschutz näher formuliert und definiert. Nach diesem Konzept richtet sich die Arbeit des Jugendhilfezentrums Don Bosco Sannerz.

Das ausführliche Schutzkonzept finden Sie hier als PDF zum Download:

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